Umfahrung
1794
Die 1550 von einem heftigen Orkan zerstörte Holzbrücke erforderte den Bau einer neuen Holzbrücke.
1593 und 1645/47 wurde die Brücke mit einem Steinpfeiler in der Mitte verstärkt.
Doch im Ersten Villmergerkrieg demontierten die katholischen Orte einen Teil der Brücke, die Wiederherstellung dauerte fünf Jahre. Zudem beschädigte das Hochwasser von 1764 die Brücke stark. Mellingen entschliesst sich1794 zum Bau einer neuen Holzbrücke.
Mit der Planung wurde der Luzerner Werkmeister Joseph Ritter betraut. Dieses pfeilerlose Objekt galt als eine der kunstvollsten Brücken jener Zeit. Da aber der Flussübergang in der Franzosenzeit um 1800 durch schwere Militärfourgons überstrapaziert wurde, musste das Gebälk 1813 durch einen Mittelpfeiler abgestützt werden.
Im 20. Jahrhundert belastete der stets zunehmende Autoverkehr die Holzbrücke immer mehr. Eine Sanierung wurde unumgänglich.
1925
Erste Diskussionen, ob flussabwärts eine neue Strassenbrücke gebaut werden soll. Die vom Kanton vorgeschlagene Umfahrung mit einer neuen Brücke unterhalb des Städtchens lehnte Mellingen ab, weil einerseits Gewerbetreibende und Wirte Umsatzeinbussen befürchteten und andererseits Mellingen für die Sanierung der Holzbrücke selber aufkommen müsste, was eine zu grosse Belastung für das Gemeindebudget bedeutet hätte.
1927
So brach man die Holzbrücke ab und ersetzte sie durch die heutige Stahlkonstruktion.
1928
Die Einweihung der neuen Eisenbrücke wird mit einem grossen Fest gefeiert.
1980er
Die Pläne, die Altstadt endlich vom Durchgangsverkehr zu entlasten gehen auf die 1980er Jahre zurück.
1982
Im kantonalen Strassenrichtplan wird die Umfahrung von Mellingen in drei Etappen festgesetzt. 1. Etappe: Tanklager bis Birrfeldstrasse/2. Etappe: Birrfeldstrasse bis Lenzburgerstrasse/3. Etappe: Lenzburgerstrasse bis Bremgartenstrasse.
1984
Die 2. Und 3. Etappe werden vom Kanton fallen gelassen. Die Variante Zeughaus wird vom Kanton favorisiert, Mellingen möchte aber eine Tunnelvariante.
1988
Ausarbeitung des generellen Projekts Tunnelvariante, mit einem aus Landschaftschutzgründen verlängerten Tunnel durch den Grumethügel. Kosten: 60 Mio. Fr.
1993
Die ausserordentliche Gmeind in Mellingen stimmt nach langer Diskussion der 1. Etappe zu, verlangt aber gleichzeitig die Planung der 2. Etappe.
1994
Wohlenschwil meldet Bedenken an und bringt die Zeughausvariante wieder ins Spiel. Zudem verlangt Wohlenschwil den Verzicht auf die 2. Etappe.
1996:
Das Projekt wird aufgrund des Gemeindeversammlungsbeschlusses und wegen Differenzen mit Wohlenschwil beim Kanton immer weiter zurückgestellt.
1998:
Die Umfahrung wird vom Kanton sistiert.
2000
Der Mellinger Gemeinderat nimmt einen neuen Anlauf und bringt die Variante Zeughaus wieder ins Spiel.
2005
Die Gemeindeversammlung Mellingen genehmigt 5 Millionen Franken als Beitrag an die Umfahrung Mellingen (1. und 2. Etappe). Der Kanton rechnet mit Kosten von 20 Millionen Franken.
2009
Die Kosten der geplanten Umfahrung steigen auf 41,8 Millionen Franken. Das Bundesamt für Raumentwicklung stuft die Umfahrung zurück. Der Kanton erhält somit keine Bundesgelder.
2010
Februar: Der Kanton startet das Anhörungsverfahren.
November: Der Grosse Rat genehmigt das Bauprojekt, unterstellt den Beschluss aber dem Behördenreferendum (Volksabstimmung).
2011
Das Volk sagt Ja zur Umfahrung Mellingen.
2013
Der Regierungsrat genehmigt das Projekt und weist 53 Einwendungen ab.
VCS und WWF rufen das Verwaltungsgericht an.
2014
Das Verwaltungsgericht verlangt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission.
2015
Februar: Das Gutachten liegt vor.
November: Der Kanton legt eine Projektänderung vor.
Dezember: Das Verwaltungsgericht gibt den beiden Umweltverbänden teilweise recht und verlangt eine Projektänderung, die Brücke soll optimaler eingepasst werden.
2016
Kanton legt das abgeänderte Projekt auf.
Die Umweltverbände ziehen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter und deponieren gegen die zweite Projektauflage erneut eine Einsprache. Das Bundesgericht gab den Umweltverbänden recht und schickte die Baubewilligung für Abschnitt 2 an den Regierungsrat zurück.
2017
Nach einer Anpassung des Richtplans, der vom grossen Rat im Dezember `17 genehmigt wurde, hiess der Regierungsrat das abgeänderte Projekt gut und wies die Einwendungen von VCS und WWF ab.
2018
Februar: VCS und WWF klagen gegen diesen Entscheid erneut vor Verwaltungsgericht.
Juni: Kanton, Gemeinde und die beiden Verbände treffen eine Vereinbarung. Der Kanton bessert nach, VCS und WWF ziehen ihre hängige Beschwerde zurück.
2020
2. Juni: Spatenstich und Baubeginn
2020
6. Juni
Baustart Umfahrung
2022
29. Oktober
Eröffnung Umfahrung
Quellen:
-Benedikt Nüssli, Recherchen im Reussbote-Archiv
-Rainer Stöckli