1803 - Mellingen wird eine Gemeinde im neuen Kanton Aargau, Rainer Stöckli

Geschichte > Aus Mellinger Städtlichroniken ab 1991

1803 Bernhard Xaver Gretener

Text: "Hr: [Bernhard] Xaver Grettener [Gretener] erstgesetzlich Erwölten Stadtaman a: 1803."

Im Amt bis 1805, Lebensdaten 1751-1806, Salzfaktor der Stadt Luzern in Mellingen.

Standort: Schultheissentafel von 1790 im Ortsmuseum Mellingen.


Bild-Nr.: 41100.1
Bild: Mellinger Chronik 2003
Text: Rainer Stöckli/ Mellinger Chronik 2003
Copyright: Mellinger Chronik 2003

1790

1803 - Mellingen wird eine Gemeinde im neuen Kanton Aargau

Bild:
Eines der ältesten Dokumente über die Gemeinde Mellingen im neuen Kanton Aargau: Karl Josef Zumstein wird vom Bezirksamtmann und Gerichtspräsidenten Baldinger von Baden am 12. August 1803 zum ersten Friedensrichter des Kreises Mellingen ernannt. Standort: Stadtarchiv Mellingen, Gemeinderats-Akten 1803.

Chronik 2003:
Vor 200 Jahren entstand nicht nur der Kanton Aargau in den heutigen Grenzen, sondern auch die Gemeinde Mellingen mit ungefähr den gleichen politischen Strukturen, wie sie noch heute bestehen. Die Gemeinde erhielt damals nach den Wirren der Helvetik wieder eine grössere Autonomie. Doch da in den Franzosenwirren die Zentralregierung und auch die Gemeindebehörden mehrmals wechselten, war man sich auch 1803 nicht mehr im Klaren, ob nun der demokratischere Neuanfang von 1803 von Dauer sein werde. Deshalb lässt sich auch gar nicht so eindeutig festhalten, wie damals die politische Stimmung im Städtchen war. Nach diesen unruhigen Jahren der Helvetik (1798-1803) stand beim gewöhnlichen Bürger wohl nicht das Interesse an der Politik im Vordergrund, sondern eher der Wunsch, in Ruhe und Ordnung leben und seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die Vereinigung des Kantons Baden mit dem Kanton Aargau
Wie wir wissen, gehörte Mellingen in der Helvetik zum 1798 neugeschaffenen Kanton Baden und wurde dem Distrikt Bremgarten zugeteilt Doch dieser neue Kanton war in den 5 Jahren seines Bestehens nie richtig funktionstüchtig, so dass es schon 1801 Bestrebungen gab, den Kanton Baden mit dem Kanton Aargau (dem ehemaligen Berner Aargau) zu vereinigen.
Mellingen verhielt sich damals in dieser Frage neutral und wollte auch die umliegenden Gemeinden nicht dementsprechend beeinflussen. Dies sollte nicht das einzige Mal sein, dass Mellingen ein Meister im Lavieren war; auch schon in früheren Konflikten - denken wir nur etwa an den Bauernkrieg von 1653 - versuchten die Mellinger Behörden immer wieder, es allen recht zu machen, nirgendwo anzuecken.

Die Schweiz drohte 1802 immer mehr, in einem totalen Chaos zu versinken. Deshalb heckte Napoleon einen genialen Plan aus: Im August dieses Jahres liess er sämtliche französischen Truppen aus der Schweiz abziehen, in der Hoffnung, der helvetische Staat werde total aus der Bahn geworfen und er könne dann als «Retter» der Schweiz in Aktion treten. Die Vertreter des helvetischen Zentralstaates und die konservative Partei, welche wieder die alte Ordnung herbeisehnte, begannen sich tatsächlich heftig zu bekämpfen. Nicht zuletzt im nördlichen Kanton Baden regte sich gewaltiger Widerstand gegen das helvetische Regime, so dass sich der regierungstreue General Josef Leonz Andermatt gezwungen sah, im September 1802 von Baden abzuziehen. Mellingen nahm in dieser Periode wieder eine merkwürdige Rolle ein: Einerseits wollte man den reaktionären Züchern ein Kontingent von 18 Mann zuschicken. Anderseits, als die Konservativen die Mellinger ersuchten, General Andermatt den Durchmarsch in Mellingen zu verwehren, antwortete man, Mellingen wolle die Neutralität bewahren, und man werde deshalb Freund und Feind freien Durchzug gewähren.

Es kam noch besser: Am 7. Oktober t802 berief man im Städtchen eine Gemeindeversammlung ein. Die helvetische Gemeindeverwaltung wurde entlassen. An ihre Stelle traten Klein- und Grossrat sowie zwei Stadtrichter. Man versuchte also die Zustände, wie sie vor 1798 Geltung hatten, wieder herzustellen.

Mehr

Das Chaos in der Eidgenossenschaft nahm immer grössere Ausmasse an. Die helvetische Regierung wurde von Bern nach Lausanne vertrieben. Deshalb sah sich Napoleon veranlasst, am 21. Oktober wieder in die Schweiz einzumarschieren und den einzelnen Orten zu gebieten, Gesandte nach Paris zu entsenden, um mit ihnen über die zukünftige Staatsform der Eidgenossenschaft zu beraten. In diesen Tagen wurden auch in unserem Städtchen wieder französische Truppen einquartiert. Mellingen war erneut ein wichtiger Etappenort der Invasionstruppen. Die dadurch anfallenden finanziellen Aufwändungen waren noch längst nicht getilgt, als Mellingen bereits eine Gemeinde im neuen Kanton Aargau war. Immer wieder tauchen in den Protokollen diesbezügliche Klagen auf. Ob jedoch diese Kriegskosten je beglichen wurden, ist eher zu bezweifeln.

Trotzdem die Franzosen nun erneut in der Schweiz das Sagen hatten, weigerte sich Mellingen in unserer Gegend am längsten, wieder die helvetische Verwaltung einzusetzen. Erst am 9. November musste sich Mellingen dem Diktat von Unterstatthalter Bürgisser von Bremgarten beugen und wieder die franzosenfreundlichen Beamten ans Ruder lassen.

Zufall oder Absicht?
Mehrere Wochen hatten die nach Paris abgeordneten Gesandten aus den eidg. Orten – darunter auch neun aus dem Aargau - mit franz. Spitzenbeamten und mit Napoleon persönlich eine neue Verfassung, die sogenannte Mediationsakte, ausgehandelt. Napoleon mit seinem politischen Urinstinkt hatte erkannt, dass in der Eidgenossenschaft ein zentralistisches System, wie es in der Helvetik bestand, nicht funktionierte. Ein föderalistischer Staat von seinen Gnaden konnte ihm als Puffer zwischen Frankreich und seinem Erzfeind Österreich nur recht sein. Damals wurden auch die Verfassungen für die einzelnen Kantone ausgearbeitet und von Napoleon abgesegnet. Der neue Kanton Aargau bestand aus den ehemaligen helvetischen Kantonen Aargau, Baden und Fricktal. Am 19. Februar 1803 händigte Napoleon den Vertretern aus der Schweiz die Mediationsakte aus. Deshalb darf dieser Tag füglich als der Geburtstag des heutigen Kantons Aargau betrachtet werden.

Genau an diesem Tag trat in Mellingen erstmals unter aargauischer Oberhoheit eine Gemeindeversammlung zusammen. Drei Tage zuvor war unter Beisein des französischen Kriegskommissärs Adjune eine interimistische Gemeinderegierung bestimmt worden: Präsident wurde Kaspar Ludwig Netscher; ihm zur Seite standen als Beisitzer Karl Xaver Wetzel und Bernhard Alfons Frey. Als Schreiber fungierte Josef Arbogast Hümbelin. Wie gesagt, berief Präsident Netscher dann am 19. Februar die Einwohner Mellingens zusammen. In seiner Rede betonte er, «dass er in hoffnungsvoller Erwartung seye, dass ihme und seinen Mitgliedern Liebe, Respect und willige Befolgung geleistet (werde) und (man sie) als ihre Gemeintsvorsteher anzuerkennen» willens sei. In der Folge übergab der helvetische Präsident Leonz Kreuliger der neuen Stadtregierung die Gemeindeakten, so die Protokolle und die Waisenrechnungen. Dass genau an dem Tag, an dem in Paris die Mediationsakte übergeben wurde, die erste
Gemeindeversammlung nach neuem Recht abgehalten wurde, darf wohl als Zufall gewertet werden. Anderseits kann dieses schnelle Handeln auch dahin gedeutet werden, dass man in Mellingen, obwohl über die neue politische Lösung kaum überschwängliche Freude herrschte und man einmal mehr als Bezirkshauptort übergangen worden war, möglichst schnell das Heft in die Hand nehmen wollte. Bis dann allerdings der erste vom Volk gewählte Gemeinderat sein Amt antreten konnte, sollte es August werden.

Denn zuerst musste man das Kantonsparlament, den Grossen Rat, der die hierzu nötigen Gesetzesbestimmungen zu erlassen hatte, wählen. Am 28./29. März lag dann das Stimmregister mit den Namen der Wahlberechtigten, die an den Grossratswahlen teilnehmen durften, auf dem Rathaus öffentlich auf. Die Wahl selbst fand am 6. April statt. Das Wahlrecht war jedoch stark eingeschränkt. Verheiratete konnten mit 20, Ledige erst mit 30 Jahren wählen. Voraussetzung war zudem der Mitbesitz an einer Liegenschaft, weshalb nur 7 % der Gesamtbevölkerung an den Parlamentswahlen teilnehmen konnten. In Mellingen wohnte bestimmt eine ganze Anzahl gut gebildeter Bürger, die dem ersten aargauischen Kantonsparlament wohl angestanden hätten.
Dass es aber bis 1813 dauerte, bis in der Person von Christian Iten ein erster Mellinger im Grossen Rat Einzug hielt, deutet darauf hin, dass in Mellingen eine eher konservative, wenig proaargauische Stimmung herrschte. Iten sollte dann allerdings bis 1831 im Parlament verbleiben.

Die Wahl der Gemeindebehörden
Unter dem 12. August liess J.L. Baldinger, der Amtmann des Bezirks Baden, dem unsere Gemeinde zugeschlagen worden war, ein Schreiben zukommen. Darin teilte er mit, dass Karl Josef Zumstein, ehemaliges Ersatzmitglied des helvetischen Kantonsgerichts, zum Friedensrichter von Mellingen ernannt worden sei. Dieser berief nun auf Geheiss des Kleinen Rats - so nannte man zur Zeit der Kantonsgründung den Regierungsrat – auf den 16. August 1803 eine Gemeindeversammlung ein. Unter seinem Vorsitz wurde von den Stimmbürgern der neunköpfige Gemeinderat gewählt. Bernhard Xaver Gretener wurde erster Stadtammann von Mellingen. Da aber dieser bereits 1806 starb, konnte er sein Amt nicht lange ausüben. Als Beisitzer beliebten der ehemalige Schultheiss Augustin Müller und der Präsident des interimistischen Stadtrats, Kaspar Ludwig Netscher teilzunehmen. Im Weitern wählten die Bürger Xaver Frey, Schmied Peter Lee, Xaver Halter, Metzger Niklaus Wassmer, Laurenz Schwarz und
Bernhard Alfons Frey in den Stadtrat. Das Stadtschreiberamt übernahm Josef Arbogast Hümbelin, Weibel wurde Josef Winkelmann.

Das Wappen von Bernhard Xaver Gretener, mit dem Text darunter, dieser sei 1803 zum ersten Stadtammann von Mellingen gewählt worden.
Standort: Schultheissentafel von 1790 im Ortsmuseum Mellingen.

Alle wichtigen politischen Ämter lagen also in den Händen von Vertretern alteingesessener Bürgergeschlechter.
Am 19. September wurden alle über 16-jährigen Bürger in die Kirche eingeladen, wo dem Bezirksamtmann als Vertreter der kantonalen Gewalt der Treueeid abgelegt werden musste.

Die Arbeit des Gemeinderats
Am 25. August 1803 trat der Gemeinderat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Laut Gesetz wäre der Rat eigentlich verpflichtet gewesen, ein Inventar über den Besitz der Gemeinde - insbesondere über Aktiven und Passiven - zu erstellen. Doch da mehrere Ratsmitglieder schon den vorherigen Behörden angehört hatten, liess mans bleiben. Im Weitern beschloss man, wöchentlich jeweils am Freitagmorgen zu tagen. Doch da wegen der turbulenten Jahre in der Helvetik vieles im Argen lag, sah man sich genötigt, bis Ende Jahr 24-mal eine Sitzung abzuhalten.

Auch mit der Kanzlei stand es gar nicht gut. Deshalb wurde der ehemalige Stadtschreiber Georg Niklaus Wassmer dazu verknurrt, so lange im Dienste der Stadt zu bleiben, bis alle Protokollbände und Güterverzeichnisse aufgearbeitet seien.
Bekanntlich verfügte die Stadt Mellingen bis 1798 über ein eigenes Gericht. Jetzt hatte aber bloss noch der Friedensrichter - eine damals neu geschaffene Instanz – gewisse richterliche Befugnisse. So war dieser auch Inhaber des Schlüssels zum Stadtgefängnis im Zeitturm.

Eigentliche Rechtsfälle mussten aber ans Bezirksgericht in Baden, und, falls man sich mit dessen Rechtspruch nicht zufrieden gab, ans Appellationsgericht in Aarau weitergezogen werden.
Es fällt auf, dass sich der Gemeinderat recht häufig ans Bezirksamt oder ans Bezirksgericht wandte, welche beiden Instanzen von Bezirksamtmann Baldinger in Personalunion präsidiert wurden. Man verspürt deutlich, dass die Rechtsunsicherheit im Rat recht hoch war. Im Gegensatz zu früher wurde aber, wie dies in reformierten Gemeinden schon seit Jahrhunderten der Fall gewesen war, ein 5-köpfiges Sittengericht gewählt, dem neben dem Stadtammann auch Stadtpfarrer Johann Arbogast Lee angehörte. Doch von diesem Sittengericht vernehmen wir in den Protokollen relativ wenig. Immerhin verlangte dieses, um einen besseren Schulunterricht zu gewährleisten, die Stadtschule in Zukunft zweiklassig zu führen.
Am 27. November 1803 wurde aus den Reihen des Sittengerichts auch die 5 Mitglieder umfassende Schulpflege gewählt.

Ein weiteres Merkmal der Mellinger Regierungstätigkeit war, dass man für zahlreiche Probleme, die im Rat zu lösen waren, spezielle Kommissionen bildete. So bestellte man beispielsweise, um einige Marksteine im Winkelacker oberhalb des heutigen Sonnenwegs zu setzen, eine eigene Kommission. Auch um das Waisenamt zu reorganisieren, bildete man eine Kommission. Die Rechnungskommission umfasste nicht weniger als 8 Mitglieder.
Ein ständiges Problem war die schon in der Helvetik geforderte Abschaffung des Brückenzolls und der Feudallasten (Bodenzinsen und Zehnten). Obwohl sich der Gemeinderat schon 1803 mit diesen Forderungen befassen musste, ging es teilweise gute 40 Jahre, bis alle diese Abgaben nicht mehr erhoben wurden.

Viel befasste sich der Rat mit dem Problem des Bürgerrechts. Wer sich im Städtchen aufhalten wollte, musste einen schweizerischen oder französischen Pass vorweisen können. Dies veranschaulicht, wie stark die Eidgenossenschaft in der Mediationszeit (1803-1815) von Frankreich abhängig war. Personen aus andern Ländern mussten sich einbürgern lassen oder eine Kaution von 1600 Fr. hinterlegen. Alle Schweizer Bürger wurden aufgefordert, einen Heimatschein ihrer Heimatgemeinde vorzuweisen, ebenfalls eine Bestimmung aus der Gründungszeit des Kantons.

Im Übrigen befasste sich der Stadtrat mit den auch früher üblichen Traktanden, wie dem sorgsamen Schliessen von Güllenlöchern, den häufigen Holzfreveln, mit Weidstreitigkeiten und mit Ehrverletzungsklagen, die teilweise an den Friedensrichter weitergeleitet wurden. Viele Seiten des Protokolls von 1803 füllt die Affäre der Mellinger Bürgerin Elisabeth Lee, die nach ihrer Aussage von einem Zürcher Soldaten in Brugg geschwängert worden war und ein aussereheliches Kind in Luzern gebar. Luzern schob diese samt Kind nach Mellingen ab. Vergeblich versuchten die Behörden mit riesigem Aufwand, dem mutmasslichen Vater das Eingeständnis abzuringen, die Vaterschaft anzuerkennen. Doch dieser entgegnete, seine Vaterschaft sei keineswegs gesichert, sei doch die Lee längere Zeit mit dem Militär herumgezogen, so nach St. Gallen, Schaffhausen und Winterthur.
Schliesslich musste Mellingen die Unterhaltszahlungen selber entrichten und Mutter und Kind im Spital unterbringen.

Ehre, wem Ehre gebührt ...
Vielen Mellingern scheint es unglaublich Mühe bereitet zu haben, von der alten Stadtherrlichkeit Abschied zu nehmen. So wurde beschlossen, dass die Gemeinderäte weiterhin wie zu alter Zeit mit Mantel und Degen an den Ratsverhandlungen teilzunehmen hätten.
An der allerersten Ratssitzung war eines der wichtigsten Traktanden, wer von den Behörden denn in der Kirche weiterhin reservierte Plätze beanspruchen dürfe. Schliesslich einigte man sich dahin, dass der erste Platz vom neuen Stadtammann eingenommen werde. Es folgten die beiden Beisitzer, dann aber die ehemaligen Ratsherren der alten Stadtregierung und schliesslich die übrigen sechs Mitglieder des derzeitigen Gemeinderates. Obwohl die ehemaligen Klein- und Grossräte gegen diese neue Ordnung lauthals protestierten, mussten sie sich schliesslich fügen.

Als am 19. September 1803 die Bürger dem Badener Bezirksamtmann den Treueeid leisten mussten, wurden danach die Bezirksbehörden, der Gemeinderat und die Geistlichkeit zu einem Essen eingeladen. Doch auch die Klein- und Grossräte der ehemaligen Stadtregierung wurden dazu eingeladen, denn man wollte - wie im Ratsprotokoll nachzulesen ist, beweisen, «wie geneigt und vergnüegt wir gemeinschaftlich mit einander zu läben ... wünschen».

Quellen und Literatur
- Halder Nold. Geschichte des Kantons Aargau. Bd. 1. Aarau 1953.
- Leuthold Rolf. Der Kanton Baden 1798-1803. Aarau 1934.
- Stadtarchiv Mellingen: Protokoll der Helvetik (1803), Gemeinderats-Protokoll
(1803-1805)
- Stöckli Rainer: Mellingen in der Helvetik. In: Mellinger Städtlichronik 1998,68-77;
1999, 80-90.










Bild-Nr.: 41100
Bild: Mellinger Städtlichronik 2003
Text: Rainer Stöckli/Mellinger Städtlichronik 2003
Copyright: Mellinger Städtlichronik 2003

1803