Brückentor
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Aquarell von F. Stadlin (?), 1928 (?, Name und Jahreszahl nicht eindeutig lesbar), gemalt aufgrund einer zeitgenössischen Fotografie aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Auf diesem Aquarell sehen wir links neben dem Tor ganz nahe an der Zollstube einen Stein, der als Auflager für die ehemalige Zollschranke gedient haben könnte. Dieser Stein dürfte identisch sein mit jenem, der im kleinen Garten hinter dem Ortsmuseum aufgestellt ist und lange Zeit in einer Bruchsteinmauer an der Stetterstrasse sein Dasein fristete. Auf dem Stein ist neben einer Löwenfigur die Jahreszahl 1577 und zwischen 15 und 77 das Steinmetzzeichen der einheimischen Bildhauer Peter und Jakob Beye zu sehen.
Für das Weitere s. Bild-Nr.: 04006.
Bild-Nr.: 04007.2
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Das Brückentor steht eingeengt zwischen dem alten Rathaus (rechts)
und dem Gasthof zum Hirschen (links), auf diesem Bild mit „HOTEL CERF“ bezeichnet.
Aufgrund der dendrochronologischen Untersuchungen (Bestimmung, in welchem Jahr die Bauhölzer geschlagen wurden) entstand das Brückentor 1527/28 und erfuhr 1548/49 weitere Ausbauten. Es ist davon auszugehen, dass vorher nur ein hölzerner Wehrgang oberhalb des Tors durchführte.
Bei archäologischen und kunsthistorischen Untersuchungen 2012 im ersten Obergeschoss konnten hinter dem Holztäfer und einem Steckborner Kachelofen von 1754 eine wertvolle Innenausstattung aus dem 16. Jahrhundert freigelegt werden. Aufgrund dieser Funde darf angenommen werden, dass in diesem Raum Gerichts- und allenfalls auch Ratsversammlungen stattgefunden haben. Besonders wertvoll sind die Malereien an der Nordwestwand. Möglicherweise wurde der Wappenfries oben in der linken Wandhälfte mit vier eindeutig erkennbaren Wappen kurz nach Erbauung des Brückentors angebracht. Vermutlich handelt es sich um Wappen von Mellinger Bürgergeschlechtern. Eindeutig zuweisbar ist jenes der Familie Schneider. Die Wappen sind heute leider, weil die Wand wieder getäfert wurde, nicht mehr sichtbar. Besonders bemerkenswert ist das auf der rechten Seite auf einer Wandfläche von ca. 2.75 x 1.1.15 m aufgemalte „Salomonische Urteil“. Entstanden ist das Werk in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
Dass es sich bei diesem Raum um die Mellinger „Gerichtsstube“ gehandelt haben dürfte, ergibt sich neben dem „Salomonischen Urteil“ aus einer spätgotischen Säule mit Handfessel, an welche der Angeklagte „angekettet“ wurde. Weiter deutet ein eingebauter Tresor aus Muschelkalkstein in der Südostmauer des Torhauses auf eine öffentliche Funktion des Raumes hin. Hier konnten die aktuellen Archivalien aufbewahrt werden. Im weiteren führt ein Portal mit der Jahreszahl 1534 direkt ins Rathaus hinüber. Der Türsturz ist mit dem Mellinger Doppelwappen geziert. Dieser Durchlass deutet darauf hin, dass Rathaus und Brückentor funktional zusammengehörten.
An der Gemeindeversammlung Ende Juni 2014 beschlossen die Stimmbürger, dass die „Gerichtsstube“ öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
Als 1927/28 die heutige Brücke aus Beton und Stahl errichtet wurde, erweiterte man das Brückentor. Die gegen den Gasthof „Hirschen“ gelegene Zollstube, die seit dem 19. Jahrhundert als Verkaufsgeschäft ( so führte bis 1918 hier C. Solay einen Gemischtwarenladen, 1920 Oscar Kissling ein Comestible-Geschäft. Später hatte Uhrmacher Paul Linder hier sein Domizil) gedient hatte, sowie der an der Gasthauswand gelegene Hirschenbrunnen mussten der Torerweiterung weichen. Der Wappenstein am Scheitel des Torbogens ging leider verloren.
An der Front gegen die Hauptgasse hin schmückte man das Tor in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts mit den Wappen der VIII Alten in Mellingen regierenden Orte sowie dem Reichs- und dem Mellinger Wappen. Links davon stand ein Kriegsknecht. Diese Malereien entfernte man 1928. Von ca. 1930-1975 war daselbst u.a. der Merianstich abgebildet s. Bild-Nr. 04024. 1975 malte man wieder in moderner Form die Wappen der regierenden Orte und das Reichswappen auf, s. Bild-Nr. 04030.
Zurzeit (2019) stehen im Brückentor und im Alten Rathaus stilvolle Altstadtwohnungen zur Miete bereit.
Der obengenannte nur noch teilweise erhaltene Steckborner Kachelofen mit Bemalungen von Rudolf Kuhn (Darstellungen aus dem Alten Testament) wurde 2016 in einer Wohnung im Alten Rathaus wieder aufgebaut.
Literatur:
Hoegger Peter. Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau. Band 6, Basel 1976, S. 306f.
Neininger Therese. Mellingen, Brückentorhaus: Steckborner Ofen aus der Werkstatt Meyer, Steckborn. Büron/Heimberg 2012
Nüssli Benedikt. Bestandteil der Geschichte wird zugänglich. Reussbote 1.7.2014.
Schärer Franziska, Kallenbach Jonas. Wiederentdeckte Wandmalerei gibt Hinweise auf einstige Raumfunktion. In: Kunst + Architektur in der Schweiz, 4/2012.
Stöckli Rainer. Geschichtlich bedeutsame Funde, Reussbote 11.6.2014
Stöckli Rainer. Ein Geschichtsdokument per se. Reussbote 13.6.2014
Bild-Nr.: 04006
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Das Brückentor steht eingeengt zwischen dem alten Rathaus (rechts) und dem Gasthof Hirschen (links).
Im November1920 eröffnet Oskar Kissling, Steindrucker, in der alten Zollstube ein Comestiblesgeschäft. Nachher ist hier das Bijouteriegeschäft von Paul Linder unterbracht..
Weitere Angaben über das Brückentor: s. Bild-Nr. 04006.
Bild-Nr.: 04007.3
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Das trostlose, düstere Bild der Aussenwand erklärt sich dadurch, dass die Wände um das Tor herum vorher durch die mächtige Holzbrücke verdeckt waren. Das schmale Tor wurde nach dem Bau der neuen Brücke 1928 stark erweitert. Rechts der Gasthof „Hirschen“, Scheunengasse Nr. 2.
Bild-Nr.: 04017
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team Mellingen
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Gemälde über dem stadtseitigen Scheitel des 1928 erweiterten Brückentors. Die Malereien dürften um 1930 entstanden sein. Bislang ist unbekannt, wer sie geschaffen hat. 1975 entfernt und in Anlehnung an die frühbarocken Malereien, welche das Tor bis 1928 zierten, in moderner Form durch die Wappen der acht alten in Mellingen regierenden Orte sowie das Reichswappen ersetzt.
MehrDie Kopie der Ansicht Mellingens von 1642 aus dem Werk von Matthäus Merian ist flankiert von zwei Bannern, links das Stadtbanner, rechts das Juliusbanner.
Juliusbanner:
In der Schlacht bei Pavia 1512 bewies das Mellinger Söldnerkontingent, das im Dienst von Papst Julius II. stand, grosse Tapferkeit. Durch Vermittlung des Walliser Kardinals Matthäus Schiner erhielt Mellingen das Privileg, in der Kugel des Stadtwappens die päpstlichen Schlüssel zu führen.
Hinweis:
Im dritten Obergeschoss des Ortsmuseums findet sich eine Kopie des Juliusbanners von ca. 1600.
Auf der Schultheissen-Tafel ebenfalls im dritten Obergeschoss des Museums ist unten rechts eine kleine Darstellung des Juliusbanners zu sehen.
Bild-Nr.: 04024
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
1928 wurde in Zusammenhang mit dem Bau der neuen Brücke das Tor stark erweitert und beide Fassaden neu gestaltet und um 1930 mit Malereien versehen:
Zwischen den beiden Fensterreihen die Inschrift: „Mellingen war freie Reichsstadt bis 1415“.
Diese Aussage bedarf einer Erläuterung:
Während des Konzils von Konstanz von 1414 bis 1418 kam es zu Rivalitäten zwischen dem deutschen König Sigismund und dem habsburgischen Herzog Friedrich IV., einem der mächtigsten Fürsten des Reichs. Die Auseinandersetzungen gipfelten darin, dass König Sigismund den Herzog mit der Reichsacht belegte, da dieser zum Gegenpapst Johannes XXIII. hielt. Zugleich forderte der König die Fürsten und Völker 1415 auf, Friedrichs Länder zuhanden des Reichs zu erobern. So behändigte Bern den heutigen Berner Aargau, Zürich und Luzern am 21. April 1415 die Stadt Mellingen. Die Orte Bern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus eroberten nachher Bremgarten, Baden sowie die Freien Ämter und die Grafschaft Baden. Deshalb unterstanden die drei Städte direkt dem König und somit dem Römischen Reich deutscher Nation. Da aber König Sigismund unter ständiger Geldnot litt, verpfändete er die Städte an die Stadt Zürich. Diese liess dann die übrigen sechs Orte und später auch Uri an dieser Pfandschaft teilhaben. Mellingen war also nur vom 21. April bis 22. Juli 1415 freie Reichsstadt, danach bis 1798 Untertanenstadt der acht alten Orte.
Die Anschrift „Mellingen war freie Reichstadt bis 1415“ wurde daher Ende der 30er -Jahre entfernt, weil die Aussage nicht den genauen geschichtlichen Tatsachen entsprach.
Bis jetzt (2019) ist nicht bekannt, wer die Malereien auf der Reussseite des Brückentors anbrachte: links ein Kriegsknecht mit dem Mellingerwappen zu seinen Füssen, rechts ein Abbild des Mellinger Siegels von 1293.
Literatur: Rainer Stöckli. Mellingen wird eidgenössische Untertanenstadt. Reussbote 21. April 2015.
Bild-Nr.: 04018
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
1954 Brückentor mit Blick in die Hauptgasse
Datierung: Im Torinnern wirbt ein Plakat für die "Winterhilfe 1954".
Über die Geschichte des Brückentors s. Bild-Nr. 04006
Bild-Nr.: 04045
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Zur Datierung: Am Hirschen ist der Wegweiser "Brugg" angebracht. Dieser wurde überflüssig, als 1958/59 die Birrfeldstrasse gebaut wurde, über welche dann der Verkehr von Mellingen nach Brugg geleitet wurde.
Postkarte
Bild-Nr.: 04024.8
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Scheitel des Brückentors: Stich von Matthäus Merian, flankiert vom Stadtbanner und dem Juliusbanner. Weitere Angaben über das Juliusbanner s. Bild-Nr. 04024.
Zur Datierung: Das 1966 abgebrochene Rohrhaus (heute Gebäude Zentralplatz 2) jenseits der Brücke steht noch.
Bild-Nr.: 04027
Bild: Heinz Fröhlich
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Die Kopie der Ansicht Mellingens von 1642 aus dem Werk von Matthäus Merian ist flankiert von zwei Bannern, links das Stadtbanner, rechts das Juliusbanner. Weitere Angaben über das Juliusbanner s. Bild-Nr. 04024.
Bild-Nr.: 04027
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Vor Inbetriebnahme der neuen eisernen Brücke in den Jahren 1927/28 wurde das Brückentor um das Doppelte verbreitert. Die ehemalige Zollstube und der Hirschbrunnen gingen verloren. Die frühbarocke Freskodarstellung mit einem Krieger, den Wappen des Reichs (Doppeladler) und der Stadt (mit historischen Kugelwappen) und den Wappen der acht alten Orte wurde durch eine Kopie des Stichs von Matthäus Merian ersetzt, flankiert vom Stadtbanner und dem Juliusbanner. 1975 wurde das Brückentor renoviert und über dem Tor wieder die Wappen der acht alten Orte und des Reichs in moderner Form angebracht. Vorliegende Aufnahme dürfte kurz vor der Renovation gemacht worden sein.
Bild-Nr.: 04025
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Über die Malereien oberhalb des Torbogens s. Bild-Nr. 04024
Ausführliche Angaben über die Baugeschichte, insbesondere über die sogenannte Gerichtsstube s. Bild-Nr. 04006
Bild-Nr.: 04026
Bild: Hildegard Süssli
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Hildegard Süssli
1975/76 Umfassende Aussenrestauration des Brückentors unter Assistenz der Denkmalpflege. Wiederherstellung der frühbarocken um 1930 entfernten Bemalung in modernisierter Form mit dem Wappen des Reichs (Doppeladler) und den Schildern der acht alten Orte.
Es gilt zu beachten (es wird hier nicht die heraldische Beschreibungsform verwendet), dass man sich bei drei Wappen abweichend zu den heutigen Standeszeichen an die barocke Vorlage gehalten hat:
-Schwyzer-Wappen ohne das kleine weisse Kreuz rechts oben im roten Wappenfeld.
-Unterwaldner-Wappen ohne Schlüssel; es handelt sich also nicht um das Solothurner Wappen
-Zürcher-Wappen hat geteiltes Feld von rechts oben nach links unten, statt heute von links oben nach rechts unten.
Vor Inbetriebnahme der neuen eisernen Brücke in den Jahren 1927/28 wurde das Brückentor um das Doppelte verbreitert. Die ehemalige Zollstube und der Hirschenbrunnen gingen verloren. Die frühbarocke Freskodarstellung mit einem Krieger, den Wappen des Reichs (Doppeladler) und der Stadt (mit historischen Kugelwappen) und den Wappen der acht alten Orte (s. Bild-Nr. 04006) wurde durch eine Kopie des Stichs von Matthäus Merian ersetzt, flankiert vom Stadtbanner und dem Juliusbanner (s. Bild-Nr. 04024).
Zur Baugeschichte des Brückentors: s. Bild Nr. 04006
Bild-Nr.: 04030.3 b
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Brückentor und Altes Rathaus nach der Restauration von 1975
1975/76 Umfassende Aussenrestauration des Brückentors unter Assistenz der Denkmalpflege. Wiederherstellung der frühbarocken um 1930 entfernten Bemalung in modernisierter Form mit dem Wappen des Reichs (Doppeladler) und den Schildern der acht alten Orte.
Bezüglich der Wappen s. die Angaben bei Bild-Nr. 04030.3b
Bild-Nr.: 04030.3 a
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
Zur Datierung: 1975 wurden Brückentor und Altes Rathaus einer Aussenrestauration unterzogen.
Die Brücke und das Brückentor reichen in die Zeit der Marktgründung zurück. Vor Inbetriebnahme der neuen eisernen Brücke in den Jahren 1927/28 wurde das Brückentor stark verbreitert. Die ehemalige Zollstube und der Hirschenbrunnen gingen verloren. Die frühbarocke Freskodarstellung mit einem Krieger, den Wappen des Reichs (Doppeladler) und der Stadt (mit historischen Kugelwappen) und den Wappen der acht alten Orte wurde durch eine Kopie des Stichs von Matthäus Merian ersetzt, flankiert von Bannern (links Stadtbanner, rechts Juliusbanner).
1975/76 Umfassende Aussenrestauration des Brückentors und des Alten Rathauses. Wiederherstellung der frühbarocken Bemalung mit dem Wappen des Reichs (Doppeladler) und den Schildern der acht alten Orte. Es gilt zu beachten:
-Schwyzer-Wappen ohne das kleine weisse Kreuz rechts oben im roten Wappenfeld. -Unterwaldner-Wappen ohne Schlüssel
-Zürcher-Wappen hat vom Betrachter aus gesehen ein geteiltes Feld von rechts oben nach links unten, statt von links oben nach rechts unten.
Schmuckes, schmiedeisernes Wirtshausschild mit Träger aus der Biedermeierzeit am Gasthof „Hirschen“.
Bild-Nr.: 04030.03
Bild: Heinz Fröhlich
Text: Otto Müller / Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen
nach 1990 Brückentor
Nachdem die Eisenwaren- und Haushaltwarenfirma Robert Huber 1990 vom Alten Rathaus an die Birrfeldstrasse zog, versuchten die Besitzer Brückentor und Altes Rathaus zu verkaufen. Ein Verkauf an die Gemeinde Mellingen scheiterte leider. Erst 2009 erwarb dann der Investor Alex Gemperle von Hünenberg den Baukomplex. Ab 2012 wurden im Rathaus und im Brückentor Wohnungen eingebaut. 2017 konnten die Räume bezogen werden.
Foto: Heinz Fröhlich
Bild-Nr.: 04062
Bild: Heinz Fröhlich
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Heinz Fröhlich
Bild-Nr.: 04310
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Viktor Zimmermann
Die Wandmalereien befinden sich im ersten Obergeschoss über dem Torbogen in einem Raum, der über eine Treppe direkt mit dem ehemaligen Rathaus verbinden war. Bisher war dieser Raum mit einem Wandtäfer ausgestattet. Dadurch waren die Wandmalereien verborgen und gut geschützt.
Die Szene des Salomonischen Urteils nimmt eine Wandfläche von ca. 2,75 x 1,15 m ein.
Bild-Nr.: 04500
Bild: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Text: Franziska Schärer, Denkmalpflege Aargau
Copyright: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Da in Rathäusern auch Gericht gehalten wurde, sind sie häufig mit Szenen der Gerichtsikonographie ausgestattet. Die Darstellung des Salomonischen Urteils gehört neben denjenigen des Jümgsten Gerichtes und der Justitia zu den typischen Programmen, die in Ratsbauten als Ort der unbestechlichen Verwaltung und der guten Rechtssprechung ausweisen sollen.
Im Torhaus von Mellingen wählte man die Szene des Salomonischen Urteils, die sinnbildlich für eine gerechte Rechtssprechung steht.
Sie stammt stammt aus dem ersten Buch der Könige (Kapitel 3. Verse 16-28) und erzählt von zwei Frauen, die mit je einem Neugeborenen vor König Salomon traten. Eines der Kleinkinder war tot. Beide Mütter beschuldigten die andere, nachts heimlich das eigene Kind mit dem lebenden der anderen vertauscht zu haben.
König Salomon verlangte ein Schwert und entschied, das lebende Kind entzweizuschneiden, um jeder Mutter eine Hälfte zu geben. Die falsche Mutter war damit einverstanden. Die Mutter des lebenden Kindes bat den König jedoch aus mütterlicher Liebe, der anderen das lebende Kind zu überlassen. Der König erkannte so die richtige Mutter und gab ihr das Kind zurück.
Bild-Nr.: 04505
Bild: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Text: Franziska Schärer, Denkmalpflege Aargau
Copyright: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Hinter dem Wandtäfer kam ein Tor zum Vorschein, das über eine Treppe direkt mit dem ehemaligen Rathaus verbunden war. Die Forschung ging bis heute davon aus, dass Rathaus und Torhaus in ihrer Funktion voneinander unabhängig waren. Das jetzt entdeckte Tor belegen nun aber einen Zusammenhang.
Bild-Nr.: 04510
Bild: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Text: Franziska Schärer, Denkmalpflege Aargau
Copyright: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Gegen die Hauptgasse hin zeugt eine reich profilierte Fenstersäule aus dem frühen 16. Jahrhundert eine ehemals reiche Raumausstattung.
An dieser spätgotischen Säule ist eine eiserne Handfessel erhalten. Diese spricht dafür, dass in diesem Raum Rechtsangelegenheiten geklärt wurden.
Bild-Nr.: 04520
Bild: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Text: Franziska Schärer, Denkmalpflege Aargau
Copyright: © Kantonale Denkmalpflege,Aarau,Christine Seiler 2013
Wie die Kantonsarchäologie mittels dendrochronologischer Untersuchung feststellte, entstand das Torhaus um 1527/28 und erfuhr 1548/49 weitere Anbauten.
Die älteste Schicht der wiederentdeckten Wandmalereien dürfte in die Bauzeit des Torhauses zurückgehen. Es handelt sich um schlichte florale Rankenmalereien. Sie wurden noch in der frühen Neuzeit teilweise mit Szenen übermalt.
Eindeutig zu identifizieren sind ein Fries mit den Familienwappen von Ratsgeschlechtern der Stadt Mellingen (siehe Bild-Nr. 04541) und eine prominent platzierte Darstellung, die das Urteil des Salomon zeigt. --> Beschreibung unter Bild-Nr. 04505
Bild-Nr.: 04540
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Franziska Schärer, Denkmalpflege Aargau
Copyright: © Viktor Zimmermann