Richterstab und Siegel
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Bürgerrecht
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gab es nur die Bürgergemeinde. In diese musste man sich einkaufen, zum Beispiel mit der Stiftung eines Silberpokals.
Da Mellingen nach dem zweiten Villmergerkrieg 1712 und den Wirren der Helvetischen Republik 1798 bis 1803 total verarmte, musste die Stadt die meisten Bürgerbecher veräussern.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts trat neben die Bürgergemeinde die Einwohnergemeinde. Sie umfasste alle im Stadtgebiet wohnhaften christlichen Männer. Damit erhielten auch Nichtbürger die volle Mitbestimmung in Gemeindefragen, mit Ausnahme der Verfügung über das Ortsbürgergut.
Bis 1798 besass Mellingen die volle Gerichtshoheit in der Stadt. Das Stadtgericht war für sämtliche Zivil- und Strafgerichtsfälle zuständig und konnte auch Todesurteile aussprechen. Gerichtsvollziehende waren die Schultheissen. Als Zeichen ihrer Würde trugen sie einen Richterstab, der mit dem Mellinger Wappen verziert war. In Mellingen-Dorf und in Tägerig übte die Stadt nur die niedere Gerichtsbarkeit aus, d.h. es konnten nur Fälle des Zivilrechts und geringere Fälle des Strafrechts abgeurteilt werden. Den Gerichtssitzungen in Tägerig stand der Twingherr vor.