Richterstab und Siegel

Bruggerstrasse und Scheunengasse > Stadtscheune mit Ortsmuseum und Bibliothek

Bürgerrecht
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gab es nur die Bürgergemeinde. In diese musste man sich einkaufen, zum Beispiel mit der Stiftung eines Silberpokals.
Da Mellingen nach dem zweiten Villmergerkrieg 1712 und den Wirren der Helvetischen Republik 1798 bis 1803 total verarmte, musste die Stadt die meisten Bürgerbecher veräussern.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts trat neben die Bürgergemeinde die Einwohnergemeinde. Sie umfasste alle im Stadtgebiet wohnhaften christlichen Männer. Damit erhielten auch Nichtbürger die volle Mitbestimmung in Gemeindefragen, mit Ausnahme der Verfügung über das Ortsbürgergut.
Bis 1798 besass Mellingen die volle Gerichtshoheit in der Stadt. Das Stadtgericht war für sämtliche Zivil- und Strafgerichtsfälle zuständig und konnte auch Todesurteile aussprechen. Gerichtsvollziehende waren die Schultheissen. Als Zeichen ihrer Würde trugen sie einen Richterstab, der mit dem Mellinger Wappen verziert war. In Mellingen-Dorf und in Tägerig übte die Stadt nur die niedere Gerichtsbarkeit aus, d.h. es konnten nur Fälle des Zivilrechts und geringere Fälle des Strafrechts abgeurteilt werden. Den Gerichtssitzungen in Tägerig stand der Twingherr vor.

17. Jh. Kleinerer Gerichtsstab

Als Zeichen seines Amtes hielt der Vorsitzende des Gerichtes - meist war dies der Schultheiss - diesen Stab in den Händen. Das Original befindet sich in den Beständen des Ortsmuseums. Eine Kopie davon wird in der Gerichtsstube im Brückentor aufbewahrt. Länge 101 cm. Silberbeschlagen mit Polsterknauf und aufgesetztem beschädigtem Löwen als Stadtwappenhalter. Während in der Stadt sowohl alle Zivil- und Strafrechtsfälle sowie Blutgerichtsfälle abgeurteilt werden konnten, übten die städtischen Behörden in Mellingen-Dorf und in Tägerig nur die niedere Gerichtsbarkeit, d.h. Fälle des zivilen Rechts und weniger bedeutsame Fälle des Strafrechts aus. Den Gerichten in Tägerig stand der Twingherr vor.


Bild-Nr.: 39320
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Peter Hoegger / Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv-Mellingen

ca. 1600

um 1650 Grösserer Gerichtsstab

Als Zeichen seines Amtes hielt der Vorsitzende des Gerichtes - meist war dies der Schultheiss - diesen Stab in den Händen. Das Original befindet sich in den Beständen des Ortsmuseums. Eine Kopie davon wird in der Gerichtsstube im Brückentor aufbewahrt. Länge 113 cm, silberbeschlagen. Oben Löwe als Halter des Stadtwappens. Während in der Stadt sowohl alle Zivil- und Strafrechtsfälle sowie Blutgerichtsfälle abgeurteilt werden konnten, übten die städtischen Behörden in Mellingen-Dorf und in Tägerig nur die niedere Gerichtsbarkeit, d.h. Fälle des zivilen Rechts und weniger bedeutsame Fälle des Strafrechts aus. Den Gerichten in Tägerig stand der Twingherr vor.


Bild-Nr.: 39300
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1650

Petschaft des Mellinger Kollators Hans Iakob Schwarz (1662-1732)

Petschaft von Hans Jakob Schwarz. Umschrift "S. HANS IACOB SCHWARZ". Wappen: ein aufgerichteter Löwe. Es kommen drei Personen mit diesem Namen vor; am ehesten ist es Kollator Hans Jakob Schwarz (1662-1732). Der Kollator war der Vorsitzende des Grossen Rates. Das "S." vor dem Namen deutet nicht darauf hin, dass Schwarz Schultheiss war. "S." ist hier die Abkürzung für Sigillum = Siegel.


Bild-Nr.: 39342
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv-Mellingen

ca. 1700

18. Jh. Petschaft der Stadt Mellingen

Umschrift "STATT MELLINGEN"


Bild-Nr.: 39350
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1700

ca. 1720 Petschaft von Johann Peter Leodegar Widerkehr (1682-1761)

Umschrift: "IOH: PETER LEODEGARI WIDERKEHR". Wappen: Ein steigender Widder auf Dreiberg. Es ist dies das Petschaft des Kunstmalers Johann Peter Leodegar Widerkehr (1682-1761), Sohn von Johann Adam Widerkehr (1651-1711), der die beiden frühbarocken Johannesfiguren auf dem Hochaltar der Pfarrkirche Mellingen geschaffen hat. Johann Peter Leodegar Widerkehr schuf zwei Gemälde im Kloster Urban (Ulrichsaltar, Maria-End-Altar) und das Hochaltarbild in der Pfarrkirche Luthern/LU. Widerkehr war Kollator, d.h. Vorsitzender des Grossen Rats von Mellingen.


Bild-Nr.: 39340
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1720

ca. 1720 Siegel von Johann Peter Leodegar Widerkehr

Umschrift: "IOH: PETER LEODEGARI WIDERKEHR". Wappen: Ein steigender Widder auf Dreiberg. Es ist dies das Petschaft des Kunstmalers Johann Peter Leodegar Widerkehr (1682-1761), Sohn von Johann Adam Widerkehr (1651-1711), der die beiden frühbarocken Johannesfiguren auf dem Hochaltar der Pfarrkirche Mellingen geschaffen hat. Johann Peter Leodegar Widerkehr schuf zwei Gemälde im Kloster Urban (Ulrichsaltar, Maria-End-Altar) und das Hochaltarbild in der Pfarrkirche Luthern/LU. Widerkehr war Kollator, d.h. Vorsitzender des Grossen Rats von Mellingen.


Bild-Nr.: 39340.1
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1720

um 1720 Petschaft der Stadt Mellingen

Umschrift: "SIGILLUM CIUITATIS MELLINGENSIS"

s. das entsprechende Siegel unter Bild-Nr. 39362


Bild-Nr.: 39355
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1720

Um 1720 Siegel der Stadt Mellingen

Umschrift "SIGILLUM CIUITTATIS MELLINGENSIS"

Um 1720/30 wird das Stadtsiegel von 1293 durch ein neues Stadtsiegel mit Rokokoformen abgelöst.


Bild-Nr.: 39362
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1720

Petschaft des Mellinger Statthalters Franz Xaver Zumstein (1728-1810)

Umschrift: "FRANCISCUS XAVERIUS ZUM STEIN". Wappenbild: Aufrecht stehender Steinbock auf Dreiberg. Franz Xaver Zumstein war nicht Schultheiss sondern Statthalter, d.h. Vertreter des Schultheissen. Das S. bedeutet nicht Schultheiss sondern S[igillum] = Siegel. Im Geschlechterbuch von Mellingen wird er auch als "Chirurgus" bezeichnet. Doch war Zumstein nicht Chirurg im heutigen Sinn, sondern Barbier und Wundarzt.


Bild-Nr.: 39341
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1770

1786 Petschaft der Bauhandwerker-Zunft

Petschaft der Zunft der Bauhandwerker von Mellingen 1786: Im Stadtarchiv liegt eine sehr umfangreiche Zunftordnung vom 10.2.1786. Diese ist in Anbetracht ihrer Ausführlichkeit im Aargau einzigartig. Zu dieser Zunft gehörten folgende Handwerker: Schlosser, Schreiner, Tischmacher, Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Glaser, Hafner, Schmiede, Nagler und Ziegler. Siegelbild: Der hl. Josef, Schutzpatron aller Handwerker, insbesondere der Bauhandwerker. Typisch für dem hl. Josef ist das Beil unten rechts. Laut der Übersetzung von Luther war Josef von Beruf Zimmermann, aufgrund von anderen Auslegungen einfach Bauhandwerker. Umschrift: "SIGILUM DER ALGEMEINEN ZUNFT US MELLINGEN." Unten: "S. IOSEPHUS"



Bild-Nr.: 39345
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1786

1798 - 1803 Petschaft der Munizipalität Mellingen

Petschaft = Siegelstempel der Munizipalität Mellingen in der Helvetischen Republik 1798 - 1803

Umschrift: "GEMEINDE MELLINGEN". In der Mitte ein Rutenbündel (Fasces) mit gekreuzten Beilen und oberhalb eine (Jakobiner?-)Mütze. Umrahmt ist das ganze von Lorbeerzweigen. Das Rutenbündel ist ein Symbol der Einigkeit, die Jakobinermütze der Freiheit, die Beile der gemeinsamen Stärke, alles Symbole der Französischen Revolution.


Bild-Nr.: 39348
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1798

ca. 1798 Petschaft der Munizipalität Mellingen

Inschriften: "... GÜLTENSIGIL MUNICIPALITET MELLINGEN"

Dieses Petschaft wurde in der Zeit der Helvetik (1798-1803) verwendet.


Bild-Nr.: 39348.1
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1798

um 1800 Siegelpresse der Gemeinde Mellingen

Standort: Ortsmuseum


Bild-Nr.: 39360
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1800

nach 1803 Siegel des Gemeinderats Mellingen

Umschrift: "GEMEINDERATH MELLINGEN C: AARGAU"

Dieses Siegel wurde ab 1803 verwendet, als Mellingen eine Gemeinde im Kanton Aargau wurde.


Bild-Nr.: 39361
Bild: Viktor Zimmermann
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1803