Kiesgrube Ebereich

Mellingen-Dorf Süd-Ost > Stetterstrasse

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959


Bild-Nr.: 01251
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Text: Fotoarchiv Mellingen
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1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959


Bild-Nr.: 01252
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ca. 1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959


Bild-Nr.: 01253
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ca. 1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959

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Halter AG, Sand- und Kieslieferungen
Quelle: monetas
Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation
c/o Huber Treuhand AG
Klosterfeldweg 7
5608Stetten

o Rechtsform:
o Aktiengesellschaft

o Status:
o inaktiv

o Kapitalisierung:
o CHF 100'000

o Gründungsjahr:
o 1971

o Bisnode ID:
o 310314

o D-U-N-S® Nr.:
o 48-114-4798
Nachfolgend sowie unter den weiteren Menüpunkten finden Sie alle wichtigen Informationen über die Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation. Neben öffentlichen Daten finden Sie auch Informationen zu Zahlungserfahrungen, Geschichte, Firmenstruktur und Finanzen sowie zur Vernetzung der verantwortlichen Personen.

Handelsregister

o Handelsregistereintrag:
o 30.07.1971

o Rechtlicher Sitz:
o 5507 Mellingen

o HR-Nummer:
o CH-400.3.000.156-3

o UID:
o CHE-100.925.619

o HR-Amt:
o Kanton Aargau

o SHAB-Publikationen:
o Handelsregister-Publikationen anzeigen

Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.
SHAB: 9 / vom 15.01.2014

o Andere oder unbekannte Gründe: Liquidations-Schuldenruf einer Aktiengesellschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft: Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation, Mellingen 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 12.11.2013 4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.02.2014 5. Anmeldestelle für Forderungen: Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autrotransportunternehmung in Liquidation, c/o Huber Treuhand GmbH, Klosterfeldweg 7, 5608 Stetten 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Advokatur- und Notariatsbüro Humbel 5402 Baden (01285037)
SHAB: 246 / vom 19.12.2013

o Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: AG Mutationen Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, CHE-100.925.619, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 102 vom 29.05.2012, Publ. 6693614). Firma neu: Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung in Liquidation. Domizil neu: c/o Huber Treuhand AG, Klosterfeldweg 7, 5608 Stetten AG. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 12.11.2013 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Halter-Mazzolini, August, von Mellingen, in Mellingen, Präsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien); Halter, Hermann, von Mellingen, in Mellingen, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien); Halter, Othmar, von Mellingen, in Tägerig, Vizepräsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Vizepräsident des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien); Huber, Alois, von Besenbüren und Stetten AG, in Stetten AG, Liquidator, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 11930 vom 16.12.2013 01247209
SHAB: 102 / vom 29.05.2012

o Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: AG Mutationen Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, CH-400.3.000.156-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 147 vom 31.07.2000, S. 5223). Statutenänderung: 18.04.2012, 14.05.2012. Zweck neu: Betrieb einer Transportunternehmung mit Ausführung von Gütertransporten aller Art im Nah- und Fernverkehr, für Lieferungen aller Art, insbesondere von Sand und Kies sowie Ausbeutungen, Betrieb einer Reparaturwerkstätte; kann Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben und errichten, An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Verwaltung von Immobilien. Qualifizierte Tatbestände neu: (Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.) (gestrichen: Sacheinlage: Aktiven und Passiven gemäss Uebernahmebilanz per 31.12.1970 und Sacheinlagevertrag vom 25.06.1971 der bisherigen Einzelunternehmen A. Halter, Autotransportunternehmung, Sand- & Kieslieferungen, in Mellingen; vom Uebernahmepreis wurden CHF 100000.-- als Sacheinlage angerechnet.). Mitteilungen neu: Die Mitteilungen erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 18.04.2012 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Huber-Schmid, Alois, von Stetten AG und Besenbüren, in Stetten AG, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 5549 vom 23.05.2012 06693614
SHAB: 147 / vom 31.07.2000

o Personen/Zeichnungsberechtigte, Revisionsstelle: 25.07.2000 (5975) Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, Betrieb einer Transportunternehmung usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 59 vom 27. 03. 1997, S. 2102). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Varius Beratungs-Team AG, in Wettingen, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Huber-Schmid, Alois, von Stetten AG und Besenbüren, in Stetten AG, Revisionsstelle.
SHAB: 59 / vom 27.03.1997

o Personen/Zeichnungsberechtigte: 21. März 1997 (1856) Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, Betrieb einer Transportunternehmung usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 18 vom 26. 1. 1995, S. 499). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Halter, Othmar, von Mellingen, in Tägerig, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Mellingen).
SHAB: 18 / vom 26.01.1995

o Andere oder unbekannte Gründe: 20. Januar 1995 (464) Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, Betrieb einer Transportunternehmung usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20. 12. 1994 S. 6947). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Varius Beratungs-Team AG, in Wettingen, Revisionsstelle.
SHAB: 247 / vom 20.12.1994

o Personen/Zeichnungsberechtigte: 13. Dezember 1994 (8330) Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Autotransportunternehmung, in Mellingen, Betrieb einer Transportunternehmung usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 43 vom 21. 2. 1986 S. 679). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Halter, Josef, von Mellingen, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.


Bild-Nr.: 01250
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv Mellingen
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959


Bild-Nr.: 01256
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959

Dieser mehrere Meter lange Einbaum wurde in der Kiesgrube im Ebereich gefunden. Für das weitere s. Bild-Nr. 01255.


Bild-Nr.: 01254
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1959

Halter AG, Sand- und Kieslieferungen, Mellingen-gegründet 1959

Dieser Einbaum (Schiff, das man durch Aushöhlen eines Baums schuf) wurde beim Kiesabbau gefunden. Leider ist nicht bekannt, ob dieser Einbaum noch erhalten ist. Auch wurde unseres Wissens nie dessen Alter bestimmt. Einbäume können mehrere 1000 Jahre alt sein.


Bild-Nr.: 01255
Bild: Fotoarchiv Mellingen
Text: Rainer Stöckli
Copyright: Fotoarchiv Mellingen

ca. 1959

1962 Flugaufnahme mit Kiesgrube Halter AG

Später ging die Kiesgrube an die Firma Bürgler in Wettingen über.
Anfang der 1970er-Jahre wurde die Kiesabbau eingestellt und ein Grossteil der Grube eingedeckt. Der Rest wurde zu einem Biotop umgestaltet.
Weitere Angaben s. Bild NO 1000


Bild-Nr.: 14169A
Bild: 1962 LBS_H1-023020
Text: Fotoarchiv-Team
Copyright: 1962 LBS_H1-023020

1962

Der Weiher einer Kiesgrube in Mellingen

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Der Weiher einer Kiesgrube in Mellingen [...]
Autor(en): Moser, Hans
Objekttyp: Illustration
Zeitschrift: Nebelspalter : das Humor- und Satire-Magazin
Band (Jahr): 98 (1972)
Heft 35


Bild-Nr.: 01257
Bild: ETH Bibliothek
Text: ETH Bibliothek
Copyright: ETH Bibliothek

1972

Kiesgrube Ebereich: Naturschändung in Mellingen

Naturschändung in Mellingen
Ein paar hundert Meter oberhalb des Städtchens Mellingen, am rechten Reussufer, liegt die alte Kiesgrube Ebereich. Da während vieler Jahre das Grubengelände unberührt blieb, wurden die Tümpel darin zu einem Sammelbecken hochinteressanter und seltener Tiere. Seit einigen Monaten liefen Verhandlungen, um dieses
kleine Paradies oder wenigstens einen Teil davon für alle Zukunft mit zu erhalten. Neben einigen Naturschutz-organisationen setzten sich auch die Gemeinde Mellingen, der Kanton Aargau und die Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal dafür ein. Doch nun hat der Grubenbesitzer den Verhandlungen ein gewaltsames Ende gesetzt: Am Samstagmorgen in aller Früh liess er alle umkämpften Tümpel mit einem Riesenbulldozer kurzerhand zudecken.
Unter dem Dreck liegen Hunderttausende der immer seltener werdenden Amphibien...

Der Kampf um die Erhaltung der Kiesgrube Ebereich begann am Dienstag, dem 2. Mai 1972.
Damals nämlich spazierte der frisch zugezogene Jost WehrIi, ein diplomierter Biologe, mit seinem Hund an
der Grube vorbei und erkannte als Fachmann sofort das Ausserordentliche dieses Geländes und den Wert dieser Wassertümpel. Unverzüglich setzte er sich mit verschiedenen Naturschutzorganisationen und mit dem Gemeinderat Mellingen in Verbindung und machte auf das gefährdete Paradies aufmerksam. Mellingens Ammann, der joviale und hemdsärmlige Politiker Ernst Busslinger, sagte auch ohne Zögern seine Unterstützung zu:

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Lieber den Spatz in der Hand...

Vier Wochen später setzte man sich erstmals mit dem Grubenbesitzer, dem Wettinger Baumeister Josepf Bürgler, an einen Tisch und besprach die Sache. Bürgler erklärte sich grundsätzlich bereit, bei angemessener Entschädigung für das verlorene Land und die wegfallenden Deponiegebühren Hand zu bieten, verwies aber andererseits auf seine Verträge mit einigen Transportunternehmungen, die ihn verpflichteten, Auffüllmaterial zu übernehmen.
Im Auftrag der Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal übernahm Franz Nef vom Planungsbüro Metron in Brugg die Ausarbeitung einiger Varianten, da die Übernahme des ganzen Areals 114 000 Quadratmeter Boden und 125 000 Kubikmeter Deponieverlust aus finanziellen Gründen zum vornherein sehr fraglich war. Vor allem auch der Gemeinderat Mellingen vertrat den Standpunkt , oder konkret: Nur einen Teil des Grubengeländes erhalten zu können sei besser als erfolglos für das Ganze zu kämpfen. Schliesslich fasste man zwei Varianten ins Auge, die wenigstens den wichtigsten Tümpel umfassten.

Hunderttausende von Tieren gezügelt

Jost Wehrli und seine Frau sahen die Chance für den einen Tümpel, der am nächsten bei der Deponiehalde liegt, immer mehr schwinden, weshalb sie Anfang Juli damit begannen, die gefährdeten Tiere des einen Tümpels zu fangen und in einen andern Tümpel zu versetzen. Tag um Tag standen sie ab sieben Uhr morgens in den Stiefeln und zügelten Frösche, Kröten, Unken und Molche. Oft bis Mitternacht harrten sie aus, um diesen Tieren, die in unserer so kultivierten und zivilisierten Welt fast nirgends mehr leben können, eine Bleibe zu verschaffen.

Daneben ging der Kampf um die Erhaltung auch auf der Ebene weiter. Das Planungsbüro Metron erstellte eine Dokumentation über die Kiesgrube Ebereich und versandte an alle in Frage kommenden Geldgeber einen Aufruf, sich an der Rettungsaktion zu beteiligen. Auch die Verhandlungen mit dem Grubenbesitzer liefen weiter. Am letzten Donnerstag, am 27. Juli, sass man erneut an einem Tisch.

Um das Schlimmste zu verhüten...

Erstmals an dieser Sitzung wurde über den konkreten Punkt der zwei möglichen Varianten 5 und 6 gesprochen.
Dass man sich nicht gleich einigen konnte, ist dabei nichts Ungewöhnliches. Dennoch bekamen es einige Vertreter der am Schutz der Grube interessierten Seite mit der Angst zu tun: Sie hatten das ungute Gefühl, mit dem Goodwill des Grubenbesitzers sei nicht mehr zu rechnen. Um das Schlimmste zu verhüten, erliess das Baudepartement in Aarau eine Verfügung, durch die dem Grubenbesitzer vorläufig untersagt wurde, die Zone 5 der Grube, also das geplant Schutzgebiet, in irgend einer Weise zu verändern. Das rechtsgültige, von Regierungsrat Hunziker unterzeichnete Schreiben ging am Freitagmittag und eingeschriebene in Aarau ab. Am gleichen Freitag weilte das Schweizer Fernsehen in Mellingen und machte einige Aufnahmen des Biologenehepaars Wehrli, das unermüdlich Tiere einfing und im - vermeintlich - sicheren Teil der Grube wieder einsetzte.

Empörendes Vorgehen

Als der Biologe Jost Wehrli vorgestern, am Samstagmorgen, sein Haus in den Herrenreben Mellingen verliess, um mit einem kranken Igel zum Tierarzt zu fahren, überfiel ihn das Grauen: Der monströse Trax donnerte in der Grube und hatte bereits mehrere hundert Quadratmeter des schützenswerten Areals eingeebnet. Wehrli alarmierte sofort Gemeindeamman Busslinger, der mit der Verfügung unter dem Arm unverzüglich auf dem Feld der Verwüstung erschien, um dem schändlichen Treiben Einhalt zu gebieten. Doch der Traxführer antwortete mit "I niente capire", und ein Mann der Firma Bürgler, der Schweizer Amrein, wusste nicht Bescheid, war nur zufällig hier und weigerte sich, dem Traxführer den Befehl zum Aufhören zu geben.
Bereits war neun Uhr und der Trax seit über drei Stunden im Einsatz. Es blieb nichts übrig, als auch noch die Polizei herbeizurufen. Erst als aus Baden Kantonspolizist Zinniker eintraf, kam das Werk der Verwüstung zum Stillstand.

Sinnlose Zerstörung

Was den Gemeindeammann in Wut und den Biologen in Trauer versetzte, war die Entdeckung,
dass mit dem Trax nicht nur Erdverschiebungen in der Nähe der Deponiehalde vorgenommen wurden, sondern ausgerechnet jener etwas abseits gelegene Tümpel, den zu schützen man anstrebte, zugedeckt worden war. Millionen von Kleintieren, darunter Tausende, die in den vergangenen Wochen von einem andern Tümpel in diesen worden waren, lagen - und liegen für immer - unter dem. Dreck. Gemeindeammann Busslinger zum BT: Völlig unverständlich. Die reine .

Eine grosse Seltenheit

In der Kiesgrube Ebereich sind unter anderem
folgende Tierarten zu finden:
O Wasserfrosch, Laubfrosch O Kreuzkröte O Geburtshelferkröte
O Gelbbauchunke O Fadenmolch, Bergmolch O Ringelnatter
O Bekassine (Watvogel) O Teichrohrsänger O Blässhuhn
O Platt-Bauch-Libellen O Rote Knotenameise (sehr selten)

Die Tümpel der Kiesgrube Ebereich wären vor allem auch für die Schulen von Mellingen und Umgebung sehr wertvoll, da den Schülern dort Tiere gezeigt werden könnten, die zu sehen sonst kaum mehr Gelegenheit besteht.




Bild-Nr.: 01258
Bild: Heinz Fröhlich
Text: Badener Tagblatt Montag, 31. Juli 1972
Copyright: Heinz Fröhlich / Badener Tagblatt

31.07.1972

Kiesgrube Ebereich: Der Bagger kam im Morgengrauen

at. Eine Kiesgrube in Mellingen war zu einem Biotop geworden. Bedrohte Pflanzen und Tiere siedelten sich hier an. Das Tagblatt hat vor einem Jahr schon über diese Naturschönheiten in einem künstlich geschaffenen Refugium berichtet. Neuerdings mehrten sich die Stimmen, die forderten, die Grube sei
"nicht auszufüllen, sondern als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten". Der Gemeinderat Mellingen unterstützte diese Bestrebungen. Die Verhandlungen mit dem Kiesgrubenbesitzer, in die sich auch di kantonalen Instanzen einschalteten, gingen schleppend voran. Bevor eine allseits befriedigende Lösung gefunden war, liess der Besitzer der Grube den Trax auffahren und das Biotop zuschütten, in der Hoffnung, das Land später zu Bauzwecken veräussern zu können, obschon es nicht eingezont ist.

M. D. An einer Pressekonferenz (29. Juli) erfährt man Einzelheiten über die sich überstürzenden Ereignisse der letzten Woche, die nichts mehr mit den sich langsam dahin schleppenden Verhandlungen der letzten Jahre gemeinsam haben. Ausserdem wird man in der Kiesgrube selber Augenzeuge der vorläufig letzten Phase des Kampfes um die Zone 5. Noch vor Mitte Juli drängte der Gemeinderat Mellingen nach einer klaren Lösung, da die Inhaber der Kiesgrube durchblicken liessen, dass sie endlich mit den Naturschützern oder anderen Geschäftspartnern handelseinig werden möchten.

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Dienstag 25. Juli

Ein Augenschein an Ort und Stelle wird durchgeführt. Anwesend sind Philippe Burckhardt, Chef der Rechtsabteilung des Baudepartements, Gemeindeammann Busslinger, Mellingen, ein Vertreter des Planungsbüros Metron, Dr. Disteli, kantonale Naturschutzstelle, J. Bürgler, Iost Wehrli.
Die Kies- und Sandwerk AG, abwechselnd vertreten durch Leo und Josef Bürgler, Wettingen, sind im
Prinzip bereit, das Land der Zone 5 abzutreten. Das ihnen gemachte Angebot lehnen sie ab und verlangen
eine mehrfache, angemessenere Entschädigung. Wieder keine Einigung, ausser dass Bürgler in Aussicht
stellt, dass in der Zone 5 bis Freitagabend bestimmt nichts passiere.


Mittwoch, 26. Juli
Inzwischen kämpft das Ehepaar Wehrli nicht auf dem Papier, sondern an Ort und Stelle um das Leben
der bedrohten Tiere und Pflanzen. Die Amphibien in den Weihern, die ausserhalb der Zone 5 liegen, werden in der vorläufig zugesicherten Zone 5 in Sicherheit gebracht. Der Traxführer lässt jedoch durchblicken, dass die Arbeit sinnlos sei. Ein Bulldozer ist mobilisiert. Er wird alles zuschütten. Man wird misstrauisch. Das Planungsbüro Metron wird benachrichtigt. Verschiedene Telephonate mit Bürgler. Er äussert sich nicht konkret.

Donnerstag 27. Juli
Ein Trax nähert sich Zone 5. Es ist beunruhigend. Hans A. Traber, der gerade im Begriff war in die Ferien zu gehen, sagt seine volle Unterstützung zu. Die Metron alarmiert den juristischen Berater im Baudepartement.
Man beschliesst, eine Verfügung auszustellen, die alle weiteren Arbeiten in der Zone
5 untersagt. Ein Traxführer macht Überstunden, bis 20.15 Uhr. In der Zeit stösst er die dicht mit Amphibien besiedelte Halde nahe der Zone 5 in die Tiefe, die man auch gerne gekauft hätte. Die Quelle, die für ein zukünftiges Projekt wertvoll gewesen wäre wird ebenfalls zugeschüttet.


Die Gebiete befanden sich indessen ausserhalb der Zone 5. Deshalb fragt man sich: Weshalb abends um 20.15 Uhr Bauschutt zum Wegräumen war um diese Zeit keiner mehr da. Weshalb stiess man dann einfach kostbaren Humus in den kostbaren leeren Raum?

Freitag, 28. JuIi
Der Vertreter der Metron erscheint. Findet jedoch keine unmittelbare Gefahr, Bevor er weggeht, sieht er den eben eingetroffenen Bulldozer. Er setzt sich mit der Regierung in Verbindung. Die Verfügung geht eingeschrieben und per Express an Bürgler: Sie lautet:
1. Jede weitere Ablagerung von Material oder sonstige Veränderungen in der Kiesgrube Ebereich, Mel-
Lingen werden soweit verboten, als das Gebiet gemäss Variante 5 und Gürtel von 15 m irgendwie berührt
oder beeinflusst würde. Der gegenwärtige Wasserstand ist zu erhalten.
2. Für die AuffüIlung im Teilgebiet gemäss Ziffer 1 ist beim Gemeinderat Mellingen ein entsprechendes
Baugesuch einzureichen.
3. Ziffer t hievon tritt sofort in Kraft und gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches. Eine
allfällige Beschwerde (die innert 20 Tagen seit Zustellung an den Regierungsrat zu richten wäre) ist ge-
mäss Paragraph 44 VPPG aufschiebende Wirkung entzogen. Das Fernsehen wird mobilisiert. Kaum ist die Filmequipe eingetroffen, bleiben die Lastwagen aus. Die beiden Trax machen unbedeutende Arbeiten an der
Halde. Ebenso der Bulldozer. Die intakten Weiher werden gefilmt. Wehrlis fischen unermüdlich weiter.
Bürgler, der anwesend ist, muss die Rettungsaktion sehen.

Samstag 29. Juli
Man glaubte, diese Zeit noch zur Verfügung zu haben, um doch noch zu einer Einigung zu kommen.

Wie nützlich ist eine Kröte? Untersuchungen, die man in Amerika durchgeführt hat, können belegen, welch nützliches Tier die Kröte ist. Auf unsere Verhältnisse bezogen ergeben diese Untersuchungen folgendes Resultat: Eine einzige Kröte frisst so viele Schädlinge, dass jährlich 60 bis 150 Franken Schädlingsbekämplungsmittel gespart werden können. ln Puerto Rico, Haiti, Hawaii - in Entwicklungsländern - importiert man Kröten, um die Zuckerrohrplantagen zu schützen. Bei uns vernichtet man sie. Es muss nicht blosse Tierliebe oder irgendwelche naturschützende ldee dahinter stecken, wenn man die Kröten verteidigt. Man kann durchaus auch eine kaufmännische Rechnung machen.

Mit der Zusicherung bis zum Freitagabend schloss man das ganze Wochenende mit ein.
5.00 Uhr: Der Bulldozer tritt in Aktion. Der Weiher in Zone 5 wird systematisch zugeschüttet. Sämtliche Tiere, die in diesen Weiher gerettet wurden, finden den Tod.
8.15 Uhr: Jost Wehrli will einen jungen Igel zum Tierarzt bringen. Er sieht vom Haus aus die Verheerung, Er eilt zu Gemeindeammann Busslinger. Die Verfügung ist jedoch noch nicht eingetroffen. Die Hände sind gebunden,
9.00 Uhr: Die Verfügung ist endlich im Schliessfach des Ammanns.
9.30 Uhr: Aus Baden trifft die Kantonspolizei ein. Sie verbietet, in Zone 5 weiterzuarbeiten. Der Traxführer verweigert offensichtlich den Gehorsam. Presse und Fernsehen werden mobilisiert.
11.45 Uhr: Der Kantonspolizist aus Mellingen erscheint. Er stoppt den Bulldozer. Doch der grösste Weiher ist bis auf einen kleinen Zipfel zugeschüttet.
12.00 Uhr: Gemeindeammann Busslinger betrachtet den Schaden. Informiert die Presse. Die Weiher ausserhalb Zone 5, die geräumt wurden, sind noch offen. Die anderen, die ein sicherer Platz hätten sein sollen, sind zugeschüttet.
14.00 Uhr: Der Arbeiter setzt den Bulldozer erneut in Bewegung. Gespanntes Warten. Er beginnt jedoch einen halben Meter rechts von Zone 5. Er scheint gut informiert gewesen zu sein.





Resultat

Zwischen 5 und 7 Uhr morgens sind zehntausende wertvoller, geschützter Amphibien zugeschüttet worden;
- ist die oft noch zu schwache Stellung von Natur -und Umweltschutz wieder offenbar geworden;
- ist der Mangel an Verständnis für das biologische Gleichgewicht der Natur offenbar geworden. Die Brüder Bürgler sind Grossrat bzw. Einwohnerrat;
- ist jedoch auch - das ist ein Lichtblick – offenbar geworden, dass sich andere Politiker ohne Rücksicht auf ihre Stellung, die Parteizugehörigkeit exponieren, und dem, was sie als recht anschauen, auch zum Recht zu verhelfen. Gemeindeammann Busslinger hat sich bis zur letzten Minute eingesetzt, nicht nur mit Rat, sondern vor allem mit Taten.


Bild-Nr.: 01259
Bild: Badener Tagblatt 4. 8. 1972
Text: at Badener Tagblatt 4. 8. 1972
Copyright: at Badener Tagblatt M.D.

04.08.1972

Ebereich: Kiesgrube und Weiher zugeschüttet: Vor der Zerstörung der schützenswerten Zone 5

M. D. Die Zerstörung der Weiher in der Kiesgrube in Mellingen hat in der Presse viel Staub aufgewirbelt. Sie hat sogar Hans A. Traber mit seinem Fernsehteam auf den Posten gerufen.
Heute soll all jenen Personen das Wort erteilt werden, die mit der Angelegenheit mittelbar oder unmittelbar konfrontiert worden sind. In diesem Sinne ist natürlich die Stellungnahme von Joseph B ü r g I e r von besonderem Interesse. Er gewährte uns folgendes Interview:








Texte aus dem Badener Tagblatt vom 8. August 1972:
Hinweis von Josef Bürgler, Zuständiger für die Kiesgrube Ebereich:
"J. B. Zuerst möchte ich einen Fehler, den Sie gemacht haben, richtigstellen. Für die Angelegenheit übernehme ich die alleinige und volle Verantwortung. Mein Bruder Leo Bürgler, Grossrat, ist Angestellter der Firma und hat damit überhaupt nichts zu tun. Ebenso wenig Richard Bürgler, Einwohnerrat, der ebenfalls Angestellter der Firma ist."

J. Bürgler hat recht. Wir nehmen deshalb den diesbezüglichen Hinweis im Tagblatt vom letzten Freitag, 4. August, zurück und bitten für den Fehler um Entschuldigung.

Tagblatt: Sie haben am Samstagmorgen, 29. Juli, ungefähr vier Gesetze - sagen wir einmal - touchiert.
1. Anfang Mai trat ein Baugesetz in Kraft, wonach für das Auffüllen einer Kiesgrube eine Baubewilligung bei
der zuständigen Behörde einzuholen ist. Sie hatten diese Baubewilligung nicht.
J. Bürgler: Ueber diesen Punkt streiten sich die Schriftgelehrten. Es gibt ebenso Paragraphen, die mir
erlauben, ein Gewohnheitsrecht abzuleiten, nachdem in unserer Grube schon seit Jahren Aushubmaterial
deponiert wird.

T. Am Freitagabend wurde Ihnen eine Verfügung von der Regierung zugestellt, die lhnen untersagte, im
Gebiet der Variante 5, der schützenswerten Zone, weitere Veränderungen vorzunehmen. Am Samstagmorgen,
5 Uhr, arbeitete der Bulldozer gerade in diesem Gebiet und richtete unermesslichen Schaden an.
J. B. Die Verfügung wurde an die Jos. Leo Bürgler AG, Hoch- und Tiefbau, Wettingen, geschickt. Die
Angelegenheit geht jedoch unsere Firma nichts an, sondern die Kies- und Sandwerk AG, Mellingen, die
mit unserer Firma rechtlich nichts zu tun hat. Dadurch bekam ich die Verfügung zu spät in die Hände.
Als ich am Samstagmorgen um 6.30 Uhr einschreiten wollte, war es bereits zu spät.

T. Wenn Sie am bewussten Samstagmorgen eingeschritten sind: Warum hat sich der Bulldozer-Führer
nicht an lhre Anweisung gehalten, warum hat er sogar der Kantonspolizei Baden nach 9 Uhr den Gehorsam
verweigert und erst kurz vor 12 Uhr, als der Kantonspolizist aus Mellingen einschritt, den Bulldozer eingestellt?
J. B. Wie wollen Sie beweisen, dass der Bulldozer zu jener Zeit immer noch in Zone 5 tätig war, nachdem
das Gebiet ja noch nicht einmal vermessen war? Erst am Nachmittag rannten einige Leute mit dem Mess-
band herum. Das Planungsbüro Metron nahm sich erst diese Woche die Mühe, offiziell die Grenzen fest-
zusetzen,

T. Gewisse Verzögerungen sind nicht zu bestreiten. Aber Sie wissen aus Erfahrung, dass der öffentliche
Apparat unbeweglicher ist als die private Initiative.
J. B. Trotzdem dauerte es zu lange. Man hat gewartet, bis es fünf nach 12 Uhr war.

T. Fünf nach zwölf war es für Sie, als Sie lhre Pläne (Einzonung) davonschwimmen sahen?
J. B. Am Dienstag, 25. Juli, machte man mir zum ersten Male ein konkretes Angebot. 50 000 Franken.
Ich wollte für die 15 000 Quadratmeter jedoch 250 000 Franken. Daraufhin mischte sich Jost Wehrli unge-
bührlich ein und sagte, das Land sei nicht mehr wert als 2 Franken pro Quadratmeter. Ich hatte genug und
beschloss, die Weiher zuzuschütten, damit das endlich einmal aufhöre.

T. Trotzdem scheint lhre Forderung für Land in der Landwirtschaftszone hoch. Wie schlüsselt sich der
Betrag auf?
J. B. Der Kanton selber hat dieses Land vor einigen Jahren für die Vermögenssteuer auf ungefähr 10 Franken pro Quadratmeter geschätzt. Ich musste es auf 4 Franken hinunterhandeln. Heute, nach einigen Jahren rechne ich 10 Franken für den Quadratmeter.
Ferner eine Entschädigung pro Kubikmeter, die ich nicht auffüllen kann. Ebenso eine Entschädigung für den Minderwert. Wir haben uns die Sache kaufmännisch überlegt. Wenn im Kuchen ein Stück herausgeschnitten wird, vermindert sich der Wert. Die Leute würden
protestieren, wenn neben einem Naturschutzgebiet eingezont würde. Deshalb muss ich für den Verlust
entschädigt werden.

T Die Verhandlungen begannen im Jahre 1968. Erich Kessler machte Sie auf den biologischen Wert der
Kiesgrube aufmerksam. Er bat Sie, das Gebiet nach Möglichkeit zu schonen. Im Dezember 1971 unterbreitete er Ihnen im Namen der Reusstalstiftung ein Angebot in der Höhe von 50 000 Franken bis 70 000
Franken.
J. B. Stimmt nicht, ich erhielt niemals ein Angebot.

T. Vor Jahren waren Sie bereit, dem Naturschutz ein gewisses Gebiet zu <, wenn als Gegenleistung die Kiesgrube als Industrie- und Bauland eingezont würde.
J. B. Ia, aber diese Idee kam nicht von mir, sondern aus dem Rathaus Mellingen. Man wollte Steuerzahler
und neue Arbeitsplätze nach Mellingen bringen.

T. Inzwischen ist das Naturschutzjahr über die Bühne gegangen. Der Bund strebt eine neue Siedlungspolitik an. Sie müssen doch akzeptieren, dass man diesbezüglich Pläne revidiert hat. Im Weiteren wirft man Ihnen vor, Sie hätten wiederholt lhr Wort gebrochen.
J. B. Ich habe nie eine definitive Zusage gemacht. Am Dienstag, beim bewussten Augenschein, merkteich plötzlich, was gespielt wurde.
Man wollte mich übervorteilen. Wollte Zeit gewinnen. War nur nach aussen nett mit mir. Ich beschloss, zu handeln.

T. Und schütteten den Weiher im Morgengrauen zu und kollidierten mit drei weiteren Gesetzen:
1. Mit dem eidgenössischen Gesetz für Naturschutz. (Vom Bund geschützte Pflanzen und Tiere sind zu erhalten.)
2. Mit der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung. (Die Gemeinden sind ermächtigt, interessante Objekte unter Schutz zu stellen.)
3. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss über Raumplanung. Die Kantone sind beauftragt, provisorische Schutzgebiete auszuscheiden, schützenswerte Landschaften oder naturwissenschaftlich interessante Objekte unter Schutz zu stellen.
J.B. Politik ist' die Kunst des Möglichen. Dieser «Mais» wegen dieser Kiesgrube. Interessant ist sie bloss für zwei, drei Leute. Wenn Wehrlis nicht mehr hier sind, geht niemand mehr die Frösche und Kröten besuchen.

T. Unterdessen hat sich doch herausgestellt, dass die Belange des Naturschutzes Iebenswichtig sind.
J. B. Hauptsächlich was Wasser und Luft anbetrifft. Ich bin für Umweltschutz. Ich begrüsse das Reusstal.
Aber diese Kiesgrube gibt schliesslich nur Drecklöcher.

T. Zurück zu Ihrer Feststellung: Politik ist die Kunst des Möglichen. Das Mögliche war für Sie die Einzonung der aufgeschütteten Grube. Als Sie diese Möglichkeiten davon schwimmen sahen, war jede andere Lösung für Sie unmöglich, beziehungsweise sie passte nicht mehr in Ihr politisches Konzept. Sie räumten radikal auf. Steht hinter dieser Einstellung nicht reines Profitdenken?
J. B. 60 Prozent Profitdenken. Der Rest ist Existenzfrage, Der Lastwagen- und Maschinenpark, der unterwegs ist, muss eingesetzt werden können.

T. Sie haben recht wenn sie anführen , die Beseitigung des Aushubmaterials sei ein wichtiges Problem.
Ein Problem , mit dem Sir konfrontiert werden.
J.B. Im aargauischen Limmattal wurden verschiedene Deponien vom Gewässerschutzamt gesperrt.
Im Limmattal sind keine Löcher mehr offen. Irgendwohin muss man doch damit.

T. Heute müssen diese Probleme in Zusammenarbeit mit Behörden, Regionalplanung und Naturschutz
gelöst werden.
J. B. Ich hätte nicht willkürlich gehandelt. Man liess mich warten. Den ersten offiziellen Brief der Stadt
Mellingen erhielt ich erst im Februar 1972. Die früheren Briefe der Regionalplanungsgruppe
Metron sind für mich nicht rechtskräftig. Immer wieder hat man mich warten lassen.
Meine Geschäftspartner und ich haben nicht so viel Zeit wie die Behörde.

T. Viele Verträge für das Deponieren von Aushubmaterial wurden jedoch erst kürzlich geschlossen, als
die Gespräche um die Kiesgrube wieder aktuell wurden.
J. B. Die meisten stammen aus früheren Jahren. Einige habe ich auf den neuen Stand bringen müssen.

T. Die Probleme des Umweltschutzes mehren sich. Sie haben ein Stück Land, aus dem Sie dreifachen Gewinn ziehen konnten, beziehungsweise können wollen: Ausbeuten, Auffüllen, Verkauf. Haben Sie nicht das Gefühl, dass man entsprechend seinem Gewinn etwas
leisten muss, dass es wie bei den Steuern eine Progression gibt, auch wenn es sich vorläufig um eine moralische Verpflichtung handelt?
J. B. Ich bin bereit, etwas zu tun, aber nur gegen angemessene Entschädigung. Wenn Sie eine Kiesgrube
hätten, würden Sie genau so handeln. Ich kenne zum Beispiel Leute, die sich über zu hohe Landpreise aufregen. Kaum hatten sie eigenes Land (geerbt u. a.), machten sie ebenfalls hohe Landpreise. Jeder einzelne würde mit der Kiesgrube ebenso verfahren - wenn er an meiner Stelle sässe. Das ist der Unterschied.

T. Wie soll es weitergehen? Sind Sie zu Verhandlungen bereit?
J. B. Ich kenne das Gesetz. Man kann mich enteignen. Ich werde mich jedoch nicht mit einer Teilentschädigung zufrieden geben.
Aber das Weitere ist wohl Sache meines Anwaltes





Bild-Nr.: 01260
Bild: Badener Tagblatt 8. 8. 1972
Text: M.D. vom Badener Tagblatt
Copyright: Badener Tagblatt

08.08.1972

Ebereich: Auch der Naturschutz will geplant sein!

Das Radener Tagblatt hat in seiner Ausgabe vom 18. August dieses Jahres [1973] über den letzten Stand im Kampf um die Erhaltung des Ebereichs in Mellingen unterrichtet. H. R. Henz, Regionalplaner der Firma Metron in Brugg nimmt im Folgenden Stellung dazu und schildert die Schwierigkeiten, die noch immer bestehen.

"Aus dem BT-Artikel vom 18. August 1973 ist ersichtlich, dass sich Grundeigentümer und Naturschutzkreise über die Grösse des auszuscheidenden Schutzgebietes nicht einigen können. Die Sand- und Kieswerk AG offeriert 8000 Quadratmeter ihrer Grube zu Naturschutzzwecken freizuhalten. Die genauen Abklärungen haben leider gezeigt, dass zur Erhaltung der heutigen Vielfalt von Tieren und Pflanzen eine Mindestfläche von 12 000 Quadratmetern nötig ist.

Am Beispiel Ebereich möchten wir aufzeigen, welche Zusammenhänge bei der Planung und Realisierung eines Naturschutzobjektes berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen dieses Artikels kann aber nur auf die grundsätzliche Problemstellung hingewiesen werden, Detailfragen müssen wir ausklammern.
Dem Planer, der eine Naturschutzaufgabe lösen soll, stehen grundsätzlich drei Verhaltensmöglichkeiten offen.
- er versucht, einen bestehenden Zustand so zu schützen, dass dieser möglichst umfassend erhalten bleiben kann,
- oder er verändert durch bauliche und pflegerische Massnahmen das Gebiet so, dass es den ansässigen Tier- und Pflanzenarten wiederum als Lebensraum (Biotop) dient oder sogar neue Standorte für bisher noch nicht ansässige Arten ergibt.
- Als dritte Möglichkeit kann auch ein neues Biotop errichtet werden.
Diese drei Möglichkeiten, zu schützen und zu gestalten oder neu anzulegen, müssen oft kombiniert verwendet werden.

Die Anlage eines Reservates ist dort am erfolgversprechendsten, wo bereits verschiedene Tier- und Pflanzenarten vorhanden sind. Der Planungsfachmann bezeichnet solche Gebiete als .

Die Kiesgrube Ebereich ist eine solche "Prioritätszone". Eine vollständige Unterschutzstellung ist leider nicht mehr realisierbar, so dass andere Möglichkeiten zur Erhaltung gesucht werden müssen. Dem Grundeigentümer wäre mit einer Verlegung des Biotops am besten gedient. Er hätte sich an einer solchen finanziell beteiligt. Da im Raume
Mellingen-Stetten-Tägerig kein Areal gefunden werden konnte, das annähernd dieselben Voraussetzungen bietet, musste leider auf diese Lösung verzichtet werden. Es bleibt also nur die Möglichkeit, den Teil der Grube, der noch nicht eingedeckt ist, zu einem neuen Reservat umzugestalten.




Mehr

Die Planung eines solchen Umbaus hat gewisse Analogien zu ähnlichen Planungsarbeiten in der Wirtschaft, zum Beispiel der Neuanlage oder Erweiterung eines Betriebes.
Ein Gewerbetreibender, der seinen Betrieb erweitern will, muss sich zuerst überlegen, wo er die besten Möglichkeiten zur Ausübung seines Gewerbes findet. Diese Möglichkeiten werden beeinflusst durch das Angebot an Bauland, Strassen, Kanalisation und anderem mehr. Solche Elemente werden in der Wirtschaftswissenschaft "Standortfaktoren" genannt. Je nach der Art des Betriebes sind unterschiedliche Kombinationen von Standortfaktoren wichtig.
Ein Mineralwasserhändler braucht unter allen Umständen eine gute Zufahrtsmöglichkeit und Lagerräume, für ein Architekturbüro ist eine gute Zufahrt nicht so wichtig. Der beste Standort findet sich dort, wo die für den Betrieb wichtigsten Standortfaktoren möglichst gut erfüllt sind.
Vor sehr ähnlichen Problemen steht der Planer, wenn er einer bestimmten Gruppe von Tieren und Pflanzen Lebensraum schaffen muss. Da diese sehr empfindlich auf ihre Standortfaktoren Wasser, Bodenbeschaffenheit, Besonnung, Neigung des Geländes, Bewegungsraum und anderes mehr reagieren, müssen alle für ihr Überleben notwendigen Elemente in genügender Grösse vorhanden sein.

In der Kiesgrube Ebereich besteht eine sehr gute Mischung von solchen Elementen. Seltene schützenswerte Tiere und Pflanzenarten finden sich dort in reicher Fülle. Diese ist durch die Aufschüttungen bedroht. Einige Tiere und Pflanzenarten sind bereits weggezogen oder wurden zerstört.


Bei der Planung des Umbaus zeigt es sich, dass, falls das Biotop in seiner alten Vielgestaltigkeit wieder entstehen soll, eine genügend grosse Wasserfläche wichtigster Standortfaktor ist. Der als Experte zugezogene Professor Dr. K. Escher aus Zürich, der einer der besten Kenner dieser Materie ist, bestätigte dies. Leider liegt nun der Teich im Ebereich nicht am Rande der Grube, sondern in ihrem inneren Teil, ausserhalb der durch den Grundeigentümer zur Verfügung gestellten Fläche. Eine Verlegung des Teiches ist nach Aussagen des Geologen Dr. Jäckli kaum durchführbar. Praktische Versuche, neue Tümpel anzulegen, haben diese Annahme bestätigt! Daraus ergibt sich, dass trotz dem flächenmässig grosszügigen Angebot das Biotop nicht gesichert ist. Eine einigermassen befriedigende Lösung kann nur mit zirka 12 000 Quadratmetern erreicht werden, da nur so ein Teil des Teiches gerettet würde.

Hier müssen wir auf eine Ungenauigkeit im BT-Artikel vom 18. August zurückkommen. Die Feststellung, dass sich alle interessierten Kreise mit dem Kompromissvorschlag einverstanden erklärt haben sollen, ist nicht richtig. Die Vertreter des Naturschutzes hatten immer darauf hingewiesen, dass die 8000 Quadratmeter nicht genügen wer-
den. Dieser Einwand wurde durch die Detailplanung bestätigt (im entsprechenden Sitzungsprotokoll aber nicht deutlich festgehalten, Red.). Es ist nun Aufgabe kommender Verhandlungen, die durch das Baudepartement geführt werden müssen, eine beide Teile befriedigende Lösung zu finden..

Zum Schluss möchten wir noch einen persönlichen Gedanken anbringen.
Unsere Generation hat die Verpflichtung, den Lebensraum so zu nutzen und zu gestalten, dass auch zukünftig darin gelebt werden kann. Diese Verantwortung tragen wir aber nicht nur gegenüber künftigen Generationen von Menschen, sondern auch gegenüber Tieren und Pflanzen. Eine solche Vorstellung mag manchem Zeitgenossen lächerlich und antiquiert erscheinen. Wir hoffen aber, dass das Verständnis für die Lebensgemeinschaft zwischen Mensch, Tier und Pflanzen wächst und mit ihm auch der Wille, diesen Mitbewohnern unseres Planeten die zu ihrem Überleben nötigen Räume auszusparen."

Aus Reussbote 2022. Vor 50 Jahren >1972
Ein neues Naturreservat in Mellingen? Ein Teil der im Zudecken begriffenen Kiesgrube an der Stetterstrasse ist dank günstiger Umstände zu einem Standort interessanter biologischer Lebensgemeinschaften geworden. Die verschiedenen kleineren und grösseren Tümpel und Teiche mit mannigfacher Ufer- und Wasservegetation – Lebensbereiche von seltenen Amphibien und Vögeln – sollten nach der Meinung verschiedener Sachverständiger in ihrer heutigen Art und Ausgestaltung erhalten bleiben. Naturschutz, Regionalplanung und Gemeinde bemühen sich, mit dem Grundeigentümer eine Regelung zu finden. Ob dies gelingt, hängt von rechtlichen und finanziellen Fragen.


Bild-Nr.: 01261
Bild: Badener Tagblatt
Text: Badener Tagblatt 1.9.1973 / Reussbote
Copyright: Badener Tagblatt

01.09.1973